{"id":3027,"date":"2024-10-09T15:02:09","date_gmt":"2024-10-09T13:02:09","guid":{"rendered":"https:\/\/vanmelick.nl\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/"},"modified":"2026-08-12T14:43:01","modified_gmt":"2026-08-12T12:43:01","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/vanmelick.nl\/de\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"3027\" class=\"elementor elementor-3027 elementor-1291\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-bab2a7e e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"bab2a7e\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-ebf2980 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"ebf2980\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-8123cdb elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"8123cdb\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h3>Artikel 1 Definitionen<\/h3><p>Auftragnehmer: Van Melick Groep und alle ihr angeschlossenen Unternehmen.<\/p><p>Auftraggeber: Die nat\u00fcrliche oder juristische Person oder Gesellschaft, die mit dem Auftragnehmer einen Vertrag geschlossen hat.<\/p><p>Parteien: Van Melick Groep und Auftraggeber gemeinsam bezeichnet.<\/p><p>Vertrag \/ Auftragsbest\u00e4tigung: Ein Vertrag oder eine Auftragsbest\u00e4tigung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer in Bezug auf eine oder mehrere vom Auftragnehmer zu erbringende Dienstleistungen gegen einen vom Auftraggeber zu zahlenden Preis.<\/p><p>Stornierung: Die in schriftlicher Form vom Auftraggeber gemachte Mitteilung, dass eine oder mehrere vereinbarte Dienstleistungen ganz oder teilweise nicht genutzt werden, bzw. die in schriftlicher Form vom Auftragnehmer gemachte Mitteilung, dass eine oder mehrere vereinbarte Dienstleistungen ganz oder teilweise nicht erbracht werden.<\/p><p>Tage: Unter Tagen sind Kalendertage zu verstehen.<\/p><p>Werktage: Unter Werktagen sind alle Tage mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und allgemein anerkannten Feiertagen zu verstehen.<\/p><p>AGB: Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen von Melick Groep<\/p><h3>Artikel 2 Anwendbarkeit<\/h3><p>2.1. Die AGB finden Anwendung auf alle vom Auftragnehmer mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertr\u00e4ge und auf alle Angebote des Auftragnehmers zum Abschluss eines Vertrags. Andere allgemeine Bedingungen finden darauf keine Anwendung, es sei denn, schriftlich und ausdr\u00fccklich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde. Falls neben den AGB andere allgemeine Bedingungen anwendbar sind, haben die AGB bei Widerspr\u00fcchen Vorrang.<\/p><p>2.2. Von den AGB abzuweichen ist nur m\u00f6glich, wenn dies schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wird. Abweichungen, die in Ausschreibungen durch den Auftraggeber, in Angeboten von Dritten oder in anderen \u00c4u\u00dferungen von Auftraggebern und\/oder Dritten enthalten sind, sind niemals anwendbar.<\/p><p>2.3. Die letzte Version der AGB, die auf der Website von Van Melick Groep ver\u00f6ffentlicht wurde, wird als f\u00fcr den Vertrag anwendbar angesehen.<\/p><h3>Artikel 3 Angebote<\/h3><p>3.1. Alle vom oder im Namen des Auftragnehmers gemachten Angebote sind 14 Werktage g\u00fcltig, sofern nicht anders angegeben und\/oder sofern der Auftragnehmer das Angebot innerhalb dieser Frist zur\u00fcckzieht. Nach dieser Zeit verfallen etwaige Optionen und kann der Auftragnehmer die reservierte Kapazit\u00e4t f\u00fcr andere Anfragen verwenden.<\/p><p>3.2. Eine vom Auftraggeber erteilte Anweisung oder Bestellung bindet den Auftraggeber. Der Auftragnehmer wird eine Auftragsbest\u00e4tigung an den Auftraggeber senden. Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Versand einer Auftragsbest\u00e4tigung Einspruch gegen die darin enthaltene Beschreibung der Anweisung erhebt, gilt die Auftragsbest\u00e4tigung als ordnungsgem\u00e4\u00df und vollst\u00e4ndig die Vereinbarung wiedergibt. Die Auftragsbest\u00e4tigung kann auch digital versendet werden.<\/p><p>3.3. Der Auftragnehmer ist in jedem Fall erst gebunden, wenn sein schriftliches Angebot rechtzeitig angenommen wurde und wenn eine beidseitig unterzeichnete Auftragsbest\u00e4tigung beim Auftraggeber und beim Auftragnehmer vorhanden ist. Das Risiko von Unklarheiten aufgrund m\u00fcndlich oder telefonisch erteilter Auftr\u00e4ge und gemachter Mitteilungen liegt beim Auftraggeber.<\/p><h3>Artikel 4 G\u00e4steanzahl<\/h3><p>4.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer so schnell wie m\u00f6glich zu informieren, sobald \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen entstehen, die von Angebot oder Vertrag abweichen.<\/p><p>4.2. Das Programm, der Ablaufplan und die kulinarische Arrangierung k\u00f6nnen bis zu 1 Monat vor dem Datum der Durchf\u00fchrung angepasst werden.<\/p><p>4.3. Um die Qualit\u00e4t und Organisation all unserer Veranstaltungen gew\u00e4hrleisten zu k\u00f6nnen, sind nachtr\u00e4gliche Anpassungen nicht mehr m\u00f6glich. Die endg\u00fcltige Anzahl der G\u00e4ste kann bis zu 21 Tage vor dem Datum der Veranstaltung angepasst werden, jedoch auf maximal 5% der vereinbarten G\u00e4steanzahl.<\/p><p>4.4. Eine Verringerung der vereinbarten G\u00e4steanzahl und\/oder des Programms und\/oder der Produkte unter Verrechnung von Kosten ist bis zu 21 Tagen vor Beginn der Veranstaltung m\u00f6glich, jedoch maximal 5% der vereinbarten G\u00e4steanzahl.<\/p><p>4.5. Sp\u00e4testens 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung kann die G\u00e4steanzahl nur erh\u00f6ht werden, nicht jedoch verringert. Bei Auftreten von mehr G\u00e4sten am Tag der Durchf\u00fchrung als der vereinbarten Anzahl werden die damit zusammenh\u00e4ngenden Kosten auf der Grundlage der in Angebot oder Vertrag genannten Angaben zus\u00e4tzlich in Rechnung gestellt.<\/p><p>4.6. Auftr\u00e4ge werden auf Basis der Nachkalkulation von verbrauchten Produkten und Personalkosten angenommen, sofern nicht ausdr\u00fccklich anders im Vertrag vereinbart.<\/p><h3>Artikel 5 Urheberrecht und Zeichnungen<\/h3><p>5.1. Alle in einem Angebot oder einer Auftragsbest\u00e4tigung enthaltenen oder beigef\u00fcgten Abbildungen, Zeichnungen, Ideen und Daten sind ausschlie\u00dflich zur Nutzung im Rahmen des zu erbringenden oder erbrachten Auftrags bestimmt und d\u00fcrfen nicht vom Auftraggeber f\u00fcr andere Zwecke verwendet werden und nicht irgendeinem Dritten \u00fcberlassen werden. Alle Rechte daran verbleiben beim Auftragnehmer.<\/p><p>5.2. Die in Ziffer 5.1 genannten Unterlagen bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer beh\u00e4lt sich daher das Recht vor, diese Unterlagen zur\u00fcckzufordern.<\/p><h3>Artikel 6 Preise<\/h3><p>6.1. Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer (MwSt.), sofern nicht ausdr\u00fccklich im Vertrag davon abgewichen wurde. Auch alle sonstigen Abgaben, die von staatlicher Seite auferlegt werden, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer wird diese, soweit m\u00f6glich, im Voraus bekanntgeben. Der Auftragnehmer ist berechtigt, von staatlicher Seite auferlegte Erh\u00f6hungen bei Steuern, Verbrauchsteuern oder Sozialabgaben an den Auftragnehmer durchzureichen.<\/p><p>6.2. Stellt der Auftragnehmer eine zusammengesetzte Preisangabe zur Verf\u00fcgung, besteht keine Verpflichtung zur Ausf\u00fchrung eines Teils der Angabe zu einem entsprechendem Teil des f\u00fcr das Ganze angegebenen Preises.<\/p><p>6.3. Angebotene Preise sind nur f\u00fcr die Dauer des Angebots g\u00fcltig. Wenn das Angebot zu einem Vertrag f\u00fchrt, kann der Preis zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt, jedoch f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrags, gem\u00e4\u00df Artikel 6.4 erh\u00f6ht werden.<\/p><p>6.4. Die vereinbarten Preise und Tarife d\u00fcrfen einmal pro Jahr, beginnend 3 Monate nach Zustandekommen des Vertrags, auf der Grundlage des CBS-Verbraucherpreisindex f\u00fcr alle Haushalte, Reihe 2015=100, Ausgabenkategorie \u201eAlle Ausgaben\u201c, angepasst werden. Eine Preis\u00e4nderung aufgrund dieses vereinbarten Index berechtigt den Auftraggeber nicht zur Beendigung des Vertrags.<\/p><h3>Artikel 7 Zahlungen<\/h3><p>7.1. Zahlungen sind innerhalb von 8 Werktagen nach Rechnungsdatum zu leisten, sofern nicht anders im Vertrag angegeben.<\/p><p>7.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet:<\/p><p>&#8211; 100% der vereinbarten Saalmiete bei der endg\u00fcltigen Best\u00e4tigung der Reservierung zu zahlen. Bei einer Stornierung erfolgt keine Erstattung dieser Reservierungssumme.<\/p><p>&#8211; 25% des vereinbarten Auftragswerts als Anzahlung bei Zustandekommen des Vertrags zu zahlen;<\/p><p>&#8211; 85% des vereinbarten Auftragswerts hat der Auftraggeber sp\u00e4testens 14 Tage vor Ausf\u00fchrung des Vertrags angezahlt zu haben;<\/p><p>&#8211; der Rest des vereinbarten Auftragswerts wird vom Auftragnehmer unmittelbar nach Ausf\u00fchrung des Vertrags als Schlussabrechnung in Rechnung gestellt, unter Verrechnung der vorgenannten Anzahlungen;<\/p><p>&#8211; f\u00fcr jeden der Zahlungstermine sendet der Auftragnehmer rechtzeitig eine Rechnung an den Auftraggeber;<\/p><p>&#8211; die Schlussabrechnung enth\u00e4lt eine genaue Aufstellung der erbrachten Dienstleistungen und eine Aufstellung der Dienstleistungen, die auf Nachkalkulation zu fakturieren sind, sowie eine Aufstellung der MwSt. Version 3 Juli 2023<\/p><p>&#8211; Falls nach Ansicht des Auftragnehmers daf\u00fcr Anlass besteht, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung in H\u00f6he von 100% des insgesamt veranschlagten Auftragswerts zu verlangen, oder ist berechtigt, vom Auftraggeber zu verlangen, dass dieser Sicherheit in Form einer Bankgarantie f\u00fcr die Zahlung zuk\u00fcnftiger Raten leistet.<\/p><p>7.3. Wenn eine Anzahlung nicht rechtzeitig erhalten wird, hat der Auftragnehmer das Recht, den Auftrag umgehend zu stornieren und die weitere Ausf\u00fchrung des Auftrags zu verweigern, ohne in Verzug zu geraten. Dies gilt als Stornierung durch den Auftraggeber, und Artikel 8.1 findet entsprechend Anwendung.<\/p><p>7.4. Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum vollst\u00e4ndig gezahlt hat, wird der Auftraggeber in Verzug gesetzt ab dem Datum, an dem die Zahlungsfrist abgelaufen ist. Der Auftraggeber schuldet bis zum Datum der Zahlung an den Auftragnehmer auf den offenen Betrag die gesetzlichen Zinsen bis zum Tag der vollst\u00e4ndigen Zahlung der Rechnung. 7.5. Wenn der Auftraggeber in Verzug ist, seinen Zahlungsverpflichtungen oder anderen Verpflichtungen nachzukommen, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Verg\u00fctung f\u00fcr alle Kosten zu leisten, die der Auftragnehmer aufwenden muss, um die Befriedigung au\u00dfergerichtlich zu erlangen, im Folgenden \u201eInkassokosten\u201c genannt. Diese Inkassokosten werden auf der Grundlage des Gesetzes festgesetzt. Schon allein die Tatsache, dass der Auftragnehmer rechtliche Unterst\u00fctzung in Anspruch genommen hat, zeigt die Verpflichtung zur Zahlung von Inkassokosten. Dar\u00fcber hinaus tr\u00e4gt der Auftraggeber die Kosten f\u00fcr gerichtliche Ma\u00dfnahmen zur Erlangung der Befriedigung, wenn der Auftragnehmer dazu \u00fcbergeht.<\/p><p>7.6. Wenn die Kreditw\u00fcrdigkeit des Auftraggebers nach Ansicht des Auftragnehmers daf\u00fcr Anlass gibt, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber zu verlangen, dass dieser Sicherheit in Form einer Bankgarantie f\u00fcr die Zahlung zuk\u00fcnftiger Raten leistet.<\/p><p>7.7. Der Auftraggeber kann sich auf Aufrechnung berufen.<\/p><p>7.8. Etwaige Streitigkeiten zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber aufgrund von durch den Auftraggeber eingereichten Reklamationen oder anderweitig geben dem Auftraggeber nicht das Recht, seine Zahlungsverpflichtungen auszusetzen, es sei denn, er sei hierzu durch das zust\u00e4ndige Gericht ausdr\u00fccklich erm\u00e4chtigt.<\/p><p>7.9. Die sich im Besitz des Auftraggebers befindliche digitale Rechnung erf\u00fcllt die Anforderungen, wie in Artikel 35 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes festgelegt, und gilt als vollst\u00e4ndiger Beweis f\u00fcr die verschiedenen (verwaltungsrechtlichen) Instanzen sowie als vollst\u00e4ndiger Beweis f\u00fcr die geschuldete Verzinsung und f\u00fcr den Tag, an dem die Zinsberechnung beginnt.<\/p><h3>Artikel 8 Stornierungen<\/h3><p>8.1. Der Auftraggeber kann den Vertrag stornieren, jedoch gelten dabei die folgenden Stornierungskosten: &#8211; Bei einer Stornierung mehr als 120 Tage vor dem (ersten) Tag der Durchf\u00fchrung ist der Auftraggeber verpflichtet, 50% des Werklohns an den Auftragnehmer zu zahlen. &#8211; Bei einer Stornierung 30 Tage oder mehr vor dem vorgenannten Zeitpunkt ist der Auftraggeber verpflichtet, 75% des Werklohns an den Auftragnehmer zu zahlen. &#8211; Bei einer Stornierung weniger als 30 Tage vor dem vorgenannten Zeitpunkt ist der Auftraggeber verpflichtet, 100% des Werklohns an den Auftragnehmer zu zahlen.<\/p><p>8.2. Eine Stornierung durch den Auftraggeber kann ausschlie\u00dflich schriftlich per Einschreiben oder per eingeschriebener E-Mail erfolgen. F\u00fcr die Berechnung des zu zahlenden Betrags wird von dem Tag ausgegangen, an dem die schriftliche Stornierung den Auftragnehmer erreicht hat.<\/p><p>8.3. Der Auftragnehmer beh\u00e4lt sich das Recht vor, Auftr\u00e4ge zu stornieren, die sich nachtr\u00e4glich als im Widerspruch zu beh\u00f6rdlichen Vorschriften oder zu den allgemein in der Gesellschaft akzeptierten Normen, Werten und guter Geschmack herausstellen, auch wenn der Auftrag bereits best\u00e4tigt ist und\/oder ein Beginn der Ausf\u00fchrung gemacht wurde. Dies gilt auch als Stornierung durch den Auftraggeber, und Artikel 8.1 findet entsprechend Anwendung.<\/p><h3>Artikel 9 Durchf\u00fchrung<\/h3><p>9.1. Die Durchf\u00fchrung des Vertrags zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer basiert auf der vom Auftraggeber angegebenen Art der Veranstaltung, den angegebenen Anzahlen und den angegebenen Umst\u00e4nden. Wenn die Angaben des Auftraggebers nicht mit den tats\u00e4chlichen Anzahlen, Umst\u00e4nden oder der Art der Veranstaltung \u00fcbereinstimmen, haftet der Auftragnehmer nicht f\u00fcr etwaige daraus entstehende Folgen, unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 3.3.<\/p><p>9.2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer alle notwendigen Vorbereitungen rechtzeitig am Standort durchf\u00fchren kann, unter kostenfreier Zurverf\u00fcgungstellung der erforderlichen Einrichtungen, wie Gas, Wasser und Elektrizit\u00e4t sowie R\u00e4umen, sofern nicht anders vereinbart. 4 Version Juli 2023 9.3. Wenn der Auftraggeber irgendeine Verpflichtung, die f\u00fcr ihn aus einem Vertrag mit dem Auftragnehmer folgt, nicht ordnungsgem\u00e4\u00df und p\u00fcnktlich erf\u00fcllt, hat der Auftragnehmer das Recht, die Erf\u00fcllung aller Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Auftraggeber auszusetzen und alle Vertr\u00e4ge mit dem Auftraggeber zu k\u00fcndigen\/zu l\u00f6sen, ohne dass hierf\u00fcr eine Inverzugsetzung oder ein gerichtliches Eingreifen erforderlich ist; dabei bleibt das Recht auf Schadensersatz unber\u00fchrt. In diesem Fall ist alles, was der Auftraggeber dem Auftragnehmer schuldet, sofort f\u00e4llig.<\/p><p>9.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sofern nicht anders in dem Angebot vermerkt, bestimmte Arbeiten ohne Mitteilung und ohne Zustimmung des Auftraggebers innerhalb des Auftrags durch Dritte ausf\u00fchren zu lassen, die nicht bei ihm angestellt sind, wenn dies nach Ansicht des Auftragnehmers eine gute und effiziente Durchf\u00fchrung des Auftrags f\u00f6rdert.<\/p><p>9.5. Wenn f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Vertrags die Zustimmung eines Dritten erforderlich ist, sorgt der Auftraggeber f\u00fcr die rechtzeitige Erlangung der Zustimmung auf Kosten des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt sp\u00e4testens eine Woche vor der Durchf\u00fchrung des Auftrags dem Auftragnehmer schriftlichen Nachweis bereit, dass die Zustimmung eingeholt wurde. Das Nicht-Einholen der erforderlichen Zustimmung liegt vollst\u00e4ndig im Risiko des Auftraggebers.<\/p><p>9.6. Der Auftragnehmer trifft Ma\u00dfnahmen, um die Vertraulichkeit aller dem Auftragnehmer zur Verf\u00fcgung gestellten Daten und Informationen sicherzustellen. Der Auftragnehmer wird derartige Daten und Informationen nicht ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergeben.<\/p><p>9.7. Wenn der Auftragnehmer Essen und Getr\u00e4nke ohne Personal beim Auftraggeber liefert, hat der Auftraggeber zwei Stunden Garantie auf die Qualit\u00e4t des Essens ab dem Zeitpunkt der Lieferung.<\/p><p>9.8. Wenn der Auftraggeber und\/oder die G\u00e4ste des Auftraggebers Essen von dem Standort mitnehmen, erfolgt dies auf eigenes Risiko des Auftraggebers und\/oder seiner G\u00e4ste.<\/p><p>9.9. Wenn der Auftraggeber die Lieferung bestimmter Materialien und\/oder die Ausf\u00fchrung bestimmter Teile des Vertrags f\u00fcr sich vorbehalten hat, haftet der Auftraggeber f\u00fcr nicht rechtzeitige Anlieferung oder nicht rechtzeitige Ausf\u00fchrung.<\/p><p>9.10 Wenn der Auftragnehmer bestellte Produkte aufgrund von Umst\u00e4nden au\u00dferhalb seines Einflussbereichs nicht liefern kann \u2013 beispielsweise aufgrund von Knappheit oder Lieferproblemen bei Lieferanten usw. \u2013 ist der Auftragnehmer berechtigt, alternative Produkte zu verwenden. Diese verwendeten Produkte k\u00f6nnen Anlass f\u00fcr eine Nachkalkulation geben.<\/p><p>9.11 Der Auftragnehmer macht, falls erforderlich, Gebrauch von den BHV-Mitarbeitern des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist daher verantwortlich daf\u00fcr, dass w\u00e4hrend der Veranstaltung ausreichend BHV-Mitarbeiter an dem Projektstandort des Auftraggebers anwesend sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.<\/p><p>9.12 Der Auftraggeber kann bis zu einer Woche im Voraus auch etwaige Ern\u00e4hrungsw\u00fcnsche an den Auftraggeber \u00fcbermitteln. Dabei sind z. B. Allergien, Vegetarier, Schwangerschaftsdi\u00e4t, Muslime, Diabetiker usw. gemeint. Der Auftraggeber kann dies auch noch in k\u00fcrzerer Frist mitteilen, jedoch besteht im Hinblick auf den Einkauf die M\u00f6glichkeit, dass die Ern\u00e4hrungsw\u00fcnsche dann nicht mehr vollst\u00e4ndig erf\u00fcllt werden k\u00f6nnen.<\/p><p>9.13. Qualit\u00e4t und N\u00e4hrwert der Rohstoffe und der Mahlzeiten, die Variation und Zusammensetzung der Men\u00fcs, die Zubereitung und das Bereitmachen f\u00fcr die Verteilung der Mahlzeiten, die Betreuung des Abwaschs, die Abfallentsorgung aus der K\u00fcche sowie die allgemeine Hygiene und Lebensmittelsicherheit m\u00fcssen jederzeit den gesetzlichen Bestimmungen, dem Hygiene Code f\u00fcr Catering, entsprechen.<\/p><h3>Artikel 10 Personenbezogene Daten<\/h3><p>Wenn die Parteien personenbezogene Daten festhalten m\u00fcssen, wird dies vollst\u00e4ndig in \u00dcbereinstimmung mit den geltenden Gesetzes- und Rechtsvorschriften erfolgen. Wenn notwendig, kann eine Auftragsverarbeitervereinbarung zwischen den Parteien geschlossen werden.<\/p><h3>Artikel 11 Transport und Arbeitsbedingungen<\/h3><p>11.1. Sofern nicht anders vereinbart, liegt die Wahl des Transports beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Ma\u00dfnahmen f\u00fcr ein schnelles Entladen der Waren zu treffen. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich f\u00fcr die Art der Lagerung durch den Auftraggeber. Hat der Auftraggeber vers\u00e4umt, rechtzeitig Ma\u00dfnahmen f\u00fcr die Entgegennahme der Waren zu treffen, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Waren auf Kosten und Risiko des Auftraggebers zu entladen und zu lagern, wodurch der Auftragnehmer seiner Lieferpflicht nachgekommen ist. Der Auftragnehmer beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Waren in Teilen zu liefern.<\/p><p>11.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, rechtzeitig daf\u00fcr zu sorgen, dass die Arbeiten, die nicht zum Auftrag geh\u00f6ren und die dem Auftragnehmer obliegen, gem\u00e4\u00df den Anforderungen des Auftragnehmers ausgef\u00fchrt wurden, und zwar so rechtzeitig, dass das Abliefern und das Aufstellen des erforderlichen Inventars und der Waren keine Verz\u00f6gerungen erfahren, dass der Zugang zu den R\u00e4umen, in denen 5 Version Juli 2023 der Auftragnehmer arbeitet, ungehindert m\u00f6glich ist und dass allgemein am Einsatzort eine gute und ungest\u00f6rte Fortsetzung der Arbeit stattfinden kann.<\/p><p>11.3. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer den Raum bereit, um nach den gesetzlichen Regeln im Bereich Hygiene, Arbeitsschutz und Umwelt arbeiten zu k\u00f6nnen. Der Auftragnehmer kann, wenn gew\u00fcnscht, dem Auftraggeber eine HAM-Checkliste bereitstellen.<\/p><h3>Artikel 12 Reklamationen<\/h3><p>12.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, w\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung des erteilten Auftrags zu pr\u00fcfen, ob die Ausf\u00fchrung des Auftrags mit dem \u00fcbereinstimmt, was der Auftraggeber w\u00fcnscht.<\/p><p>12.2. Reklamationen sind nur schriftlich und begr\u00fcndet innerhalb von 5 Werktagen nach Ausf\u00fchrung des Auftrags m\u00f6glich. Ausgangspunkt bei Reklamationen ist das zwischen den Parteien vereinbarte Angebot oder der Vertrag. Offensichtliche Druck-, Schreib- und\/oder Rechenfehler sowie Unklarheiten in Angeboten, Vertr\u00e4gen und\/oder Prospekten binden den Auftragnehmer nicht.<\/p><p>12.3. Ein nachweisbarer Mangel in einem Bestandteil der Ausf\u00fchrung des Auftrags berechtigt den Auftraggeber nicht, die gesamte erbrachte Leistung abzulehnen.<\/p><p>12.4. Der Auftragnehmer \u00fcbernimmt keine Verantwortung f\u00fcr M\u00e4ngel, die durch Verschulden oder Handeln des Auftraggebers oder Dritter verursacht wurden oder entstehen, bzw. durch au\u00dferhalb liegende Ursachen.<\/p><p>12.5. Falls die Reklamation eine erhaltene Rechnung betrifft, muss diese dem Auftragnehmer innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum per eingeschriebenem Brief oder per eingeschriebener E-Mail zur Kenntnis gebracht werden. Reklamationen, die den Auftragnehmer nach Ablauf der vorgenannten Frist von 8 Tagen erreichen, m\u00fcssen vom Auftragnehmer nicht mehr bearbeitet werden. Es wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber nach Ablauf der Frist von 8 Tagen wie oben dargelegt der ihm zugesandten Rechnung zugestimmt hat.<\/p><p>12.6. Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich f\u00fcr die Abf\u00fchrung von Rechten in Bezug auf das Abspielen von Live-\/mechanischer Musik, f\u00fcr die BUMA-Rechte w\u00e4hrend einer Veranstaltung in einer Lage des Auftragnehmers geschuldet sind.<\/p><h3>Artikel 13 Haftung<\/h3><p>13.1. Der Auftragnehmer haftet niemals f\u00fcr welchen Schaden auch immer, der vom Auftraggeber und\/oder dessen G\u00e4sten und\/oder denjenigen, die sie begleiten, und\/oder Dritten erlitten wurde, es sei denn, der Schaden ist die direkte Folge von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit des Auftragnehmers.<\/p><p>13.2. Jede etwaige Haftung des Auftragnehmers, gleich aus welchem Grund, ist stets auf h\u00f6chstens den vereinbarten Preis des Auftrags begrenzt oder, wenn dies mehr ist, auf den Betrag, den der Haftpflichtversicherer des Auftragnehmers f\u00fcr den betreffenden Fall erstattet.<\/p><p>13.3. Wenn das Verh\u00e4ltnis der an den Auftraggeber zu erbringenden Leistung im Vergleich zur H\u00f6he des vom Auftraggeber erlittenen Schadens dazu Anlass gibt, wird der Schaden, den der Auftragnehmer zu ersetzen hat, gemindert.<\/p><p>13.4. Betriebssch\u00e4den und andere indirekte Sch\u00e4den kommen nicht f\u00fcr eine Erstattung in Betracht. Der Auftraggeber muss sich gegebenenfalls gegen derartige Sch\u00e4den versichern. Sollte gerichtlich festgestellt werden, dass der Auftragnehmer dennoch f\u00fcr Betriebssch\u00e4den verantwortlich ist, finden die Mitglieder 1, 2, 3 und 4 dieses Artikels entsprechend Anwendung.<\/p><p>13.5. Der Auftraggeber wird in jedem Fall als Eigent\u00fcmer, Mieter oder Nutzer des Raums angesehen, auch wenn die Miete durch Vermittlung des Auftragnehmers zustande gekommen ist. F\u00fcr Sch\u00e4den, die w\u00e4hrend der Nutzungsperiode durch den Auftragnehmer oder andere dem Raum zugef\u00fcgt werden, \u00fcbernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, und der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Anspr\u00fcchen Dritter in dieser Angelegenheit frei.<\/p><p>13.6. Bei der Aufstellung von Fahnenmasten oder notwendigen Verankerungen von Miet- oder Einrichtungsgegenst\u00e4nden und Zeltpavillons, die auf Anweisung und\/oder mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgt, \u00fcbernimmt der Auftragnehmer keine Haftung f\u00fcr etwaige dadurch entstehende Sch\u00e4den.<\/p><p>13.7. Der Auftraggeber ist haftbar f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die dem Auftragnehmer und\/oder irgendeinem Dritten entstehen werden oder entstehen als direkte und\/oder indirekte Folge von Nichterf\u00fcllung und\/oder rechtswidrigem Handeln des Auftraggebers und\/oder seiner G\u00e4ste und\/oder derjenigen, die sie begleiten, sowie f\u00fcr den Schaden, der durch irgendein Tier und\/oder irgendeinen Stoff und\/oder irgendeine Sache verursacht wurde, deren Inhaber der Auftraggeber und\/oder dessen G\u00e4ste und\/oder diejenigen, die sie begleiten, sind und\/oder die unter deren Aufsicht steht.<\/p><p>13.8. Der Auftragnehmer haftet nicht f\u00fcr Verlust oder Diebstahl von Eigentum des Auftraggebers und\/oder dessen G\u00e4sten und\/oder derjenigen, die sie begleiten, an dem Ort, an dem der Auftrag ausgef\u00fchrt wird. 6 Version Juli 2023<\/p><p>13.9. Wenn ein Auftrag von zwei oder mehr Auftraggebern erteilt wird, n\u00e4mlich nat\u00fcrlichen oder juristischen Personen, haften diese Personen jeweils einzeln gesamtschuldnerisch f\u00fcr die vollst\u00e4ndige Erf\u00fcllung der Verpflichtungen des Auftraggebers, die sich aus dem Vertrag ergeben.<\/p><h3>Artikel 14 Beschwerden<\/h3><p>14.1. Der Auftraggeber hat Beschwerden \u00fcber die Qualit\u00e4t von Essens- und\/oder Getr\u00e4nkeerzeugnissen unmittelbar nach Feststellung einer Abweichung dem Auftragnehmer zu melden, damit der Auftragnehmer die Begr\u00fcndetheit der Beschwerde gegebenenfalls vor Ort pr\u00fcfen lassen und, sofern m\u00f6glich, beheben kann. Vorstehende Frist gilt als f\u00fcr die Dienstleistungen w\u00e4hrend der normalen Arbeitszeiten. Wenn die Dienstleistungen au\u00dferhalb dieser normalen Arbeitszeiten erbracht werden, muss die Meldung unverz\u00fcglich am ersten Werktag danach erfolgen.<\/p><p>14.2. Etwaige Beschwerden werden vom Auftragnehmer nur dann bearbeitet, wenn der Auftraggeber unmittelbar bei der Feststellung die M\u00e4ngel dem Auftragnehmer mitteilt und ihn danach innerhalb von 5 Werktagen schriftlich davon in Kenntnis gesetzt hat, unter genauer Angabe der Art und des Grundes der Beschwerden sowie dar\u00fcber, wann und auf welche Weise der Mangel festgestellt wurde.<\/p><h3>Artikel 15 Eigentum an G\u00fctern<\/h3><p>Alle Geschirrgegenst\u00e4nde, Tischsilber, Tische, St\u00fchle, W\u00e4sche und andere nicht verbrauchsbezogene G\u00fcter, die der Auftragnehmer zur Verf\u00fcgung stellt, bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Wenn G\u00fcter des Auftragnehmers zur\u00fcckbleiben, muss der Auftraggeber dies unverz\u00fcglich dem Auftragnehmer melden und im gegenseitigen Einvernehmen \u00fcber die Art der R\u00fccksendung der betreffenden G\u00fcter beraten. Sch\u00e4den an oder Verlust dieser G\u00fcter, die durch den Auftraggeber oder seine eingeladenen Personen oder Mitarbeiter verursacht werden, m\u00fcssen vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zu Selbstkosten ersetzt werden.<\/p><h3>Artikel 16 H\u00f6here Gewalt<\/h3><p>16.1. Als h\u00f6here Gewalt f\u00fcr den Auftragnehmer gelten alle Umst\u00e4nde au\u00dferhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers, durch die die normale Durchf\u00fchrung des Vertrags verhindert wird. Als h\u00f6here Gewalt gilt insbesondere auch Verz\u00f6gerung infolge unerwarteter Verkehrsstauungen; eine derartige Verz\u00f6gerung und deren Folgen k\u00f6nnen dem Auftragnehmer niemals zugerechnet werden und kommen niemals f\u00fcr seine Rechnung.<\/p><p>16.2. Wenn es sich um beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen als Folge einer Pandemie oder einer anderen Krise handelt, kann der Auftraggeber die Anweisung\/den Vertrag nicht beenden und ist in diesem Fall der vereinbarte Preis geschuldet. Der Auftraggeber kann jedoch die vertraglich vereinbarte Veranstaltung oder den Auftrag zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt nach wie vor durchf\u00fchren lassen und erh\u00e4lt von dem Auftragnehmer einen Rabatt. Wie hoch der Rabatt ist, h\u00e4ngt von den Umst\u00e4nden des jeweiligen Falls ab und wird zwischen den Parteien n\u00e4her festgelegt.<\/p><p>16.3. Im Falle h\u00f6herer Gewalt muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer noch 1 Monat nach dem vereinbarten Lieferdatum die Gelegenheit geben, seine Verpflichtungen nachzukommen, es sei denn, es handelt sich nach zwischen den Parteien bekanntem um ein unaufschiebbares Datum (fataler Termin).<\/p><p>16.4. Besondere Umst\u00e4nde, die eine Stagnation in der Zubereitung oder dem Versand verursachen, seien sie vorhersehbar oder nicht vorhersehbar, setzen die Lieferverpflichtung des Auftragnehmers f\u00fcr die Dauer dieser Umst\u00e4nde aus.<\/p><p>16.5. Wenn der Auftrag in von Dritten zur Verf\u00fcgung gestellten R\u00e4umlichkeiten ausgef\u00fchrt werden soll, ist der Auftragnehmer in keiner Weise haftbar, wenn die betreffenden R\u00e4umlichkeiten tats\u00e4chlich nicht von den betreffenden Dritten zur Verf\u00fcgung gestellt werden.<\/p><h3>Artikel 17 Anwendbares Recht<\/h3><p>17.1. F\u00fcr alle Vertr\u00e4ge zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber, die geschlossen werden, gilt ausschlie\u00dflich niederl\u00e4ndisches Recht.<\/p><p>17.2. Bei einem Unterschied in der Auslegung zwischen dem niederl\u00e4ndischen Text und etwaigen ausl\u00e4ndischen \u00dcbersetzungen gilt die Auslegung gem\u00e4\u00df dem niederl\u00e4ndischen Text als verbindlich.<\/p><h3>Artikel 18 Streitigkeiten<\/h3><p>Alle Streitigkeiten in Bezug auf oder die sich daraus ergeben oder im Zusammenhang stehen mit den von dem Auftragnehmer gemachten Angeboten und den mit dem Auftragnehmer geschlossenen Vertr\u00e4gen sowie alle Forderungen aufgrund von Zahlungsverzug werden ausschlie\u00dflich vor das absolut zust\u00e4ndige Gericht am Sitz des Auftragnehmers gebracht, es sei denn, der Auftragnehmer entscheidet, die Forderung vor dem Gericht des Wohnorts des Auftraggebers geltend zu machen<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Artikel 1 Definitionen Auftragnehmer: Van Melick Groep und alle ihr angeschlossenen Unternehmen. 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